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Camping-Versicherung - Fragen und Antworten
![]() Gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz? Ja, die gibt es. Im Schadenfall sind keine Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, sowie Schäden in Folge von Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung und durch die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen versichert. Auch bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie vorsätzliche Sachbeschädigung (Mut- oder Böswilligkeit Dritter), die sich im unbeaufsichtigtem Zustand ereignen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen (Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte, Videorecorder und Zubehör) sowie sonstige bewegliche Sachen im verschlossenen Stand- bzw. Reisefahrzeug oder in einem zugeknöpften Zelt aufbewahrt wurden. Bei nicht verschlossenem Zustand des Reisefahrzeugs/ des Zeltes besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt die Anwesenheit der berechtigten Benutzer oder einer beauftragten Vertrauensperson. Darunter fällt nicht die Bewachung eines Campingplatzes.
Was ist versichert? Das können sein: |
Ihre Ansprechpartnerin zur Campingversicherung: ![]() Frau Janine Müller Tel.: 0491 / 45444-50 Fax: 0491 / 45444-49 Email: |
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