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Pferdehaftpflicht - Allgemeines
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Jeder Pferdebesitzer muss sein Pferd pflichtversichern. Pferdehalter haften mit dem gesamten Vermögen für entstandene Schäden. Im Schadenfall werden durch eine Pferdehaftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche Dritter abgedeckt. Laut §833 BGB unterliegt jeder Pferdehalter der Gefährdungshaftung. Wenn das Vermögen oder die Gesundheit durch ein Pferd geschädigt wird, ist ein Pferdebesitzer dafür haftbar.
Ein wichtiger Punkt in der Pferdehaftplicht ist der Einschluss von Mietsachschäden (z.B. gemietete Pferdebox). Der Versicherungsnehmer ist nicht nur bei Schäden in Deutschland versichert, sondern auch im Ausland (bis zu 3 Jahren Dauer weltweit). Das gilt allerdings nicht für Auslandsaufenthalte in Kanada und in den USA. Bei berechtigten Schadensersatzforderungen leistet eine Pferdehaftpflichtversicherung, unberechtigte wehrt sie dagegen vehement ab.
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