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Privathaftpflicht - FAQ
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt alltägliche Risiken einer Privatperson ab. Hat die versicherte Person einer anderen Person einen Schaden zugefügt, so kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Allerdings kommt sie nicht für Schäden auf, die vorsätzlich entstanden sind. Die geschädigte Person muss so gestellt werden, als hätte man ihr nie einen Schaden zugefügt.
Welche Schäden übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung?
Sie kommt für Schäden auf, die einem Dritten zugefügt werden. Zudem übernimmt sie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen, die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen. Hierzu zählt auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.
Gibt es in der Privathaftpflichtversicherung Wartezeiten?
Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Ab Vertragsbeginn besteht der Versicherungsschutz.
Sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Unverheiratete Kinder (leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Voraussetzung ist der Abschluss eines Familientarifes. Sobald das Kind volljährig ist, muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Kind z.B. noch in der Schulausbildung, in der Erstausbildung oder sich im Studium befindet. Desweiteren bleibt der Versicherungsschutz bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes bestehen.
Ist der Verlust eines Schlüssels mitversichert?
Der Verlust eines Schlüssels zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen), ist mitversichert. Allerdings ist der Verlust eines Schlüssels zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür nicht mitversichert. Kommt ein gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) abhanden, kann dies bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Was versteht man unter Forderungsausfalldeckung?
Sie springt dann für einen Schaden ein, wenn dieser durch eine andere Person entstanden ist, welche selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist. Die Zahlungsunfähigkeit muss allerdings aus einem rechtskräftig vollstreckbaren Urteil hervorgehen. Zu beachten ist, dass der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme zahlt und wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese Schäden auch versichert?
Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn z.B. Bekannten bei einem Umzug geholfen wird und dabei Schäden angerichtet worden sind. Es gibt einige Versicherer, die dieses Risiko tragen. Allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze.
Ist der (Ehe-)Partner mitversichert?
Im Rahmen des Familientarifes können Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beitragsfrei mitversichert werden. Der Partner muss hierzu namentlich angegeben werden. Automatisch mitversichert sind hingegen Ehepartner.
Sobald beide haftpflichtversicherte Partner zusammenziehen, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. In der Regel wird dann der „jüngere“ Vertrag zeitgleich aufgehoben und der „ältere“ Vertrag beibehalten.
Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) und als Mieter oder Inhaber einer Wohnung bzw. Einfamilienhauses.
Jedoch bieten einige Versicherer die Möglichkeit einer Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Allerdings sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meistens kosten- und meldepflichtig. Wohnt eine weitere Partei mit im Haus (z.B. in einer Einliegerwohnung im Haus des Versicherungsnehmers), ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam.
Welche Risiken müssen extra versichert werden?
Da in der Privathaftpflichtversicherung einige Risiken gar nicht versichert sind, gibt es meistens einige Spezialpolicen, z.B.:
- Bauherrenhaftpflicht
- Wasserfahrzeuge (mit Motor)
- Jagdhaftpflicht
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ist eine Privathaftpflichtversicherung im Ausland gültig?
Die Privathaftpflicht ist im Ausland gültig. Jedoch muss die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) bei der entsprechenden Gesellschaft angefragt werden. Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant, sollte mit dem Versicherer eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Sollte ein Haftpflichtschaden vom Versicherungsnehmer verursacht werden, gilt die Privathaftpflichtversicherung nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen. Wird jedoch der Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss der Versicherungsnehmer sich vor Ort neu versichern.
Sind Wasserfahrzeuge mitversichert, wenn sie genutzt werden?
Die Nutzung von Wasserfahrzeugen ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Allerdings nur ohne Motor (z.B. Surfbretter, Ruderboote)
Sollte auf eine hohe Versicherungssumme geachtet werden?
Auf eine hohe Versicherungssumme sollte geachtet werden, da im Schadenfall die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen können.
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