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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung - kostenloser Vergleich
Laut Gesetz werden Besitzer eines Öltanks für alle Schäden haftbar gemacht, die z.B. durch ein Leck des Öltanks entstanden sind. Unabhängig davon, ob dem Besitzer ein Verschulden trifft oder nicht. Sickert Öl in den Boden und gelangt es ins Grundwasser, kann es den Öltankbesitzer finanziell ruinieren, da die Entfernung sehr teuer und kompliziert ist.Durch eine Gewässerschadenhaftpflicht (Öltankhaftpflicht) werden diese finanziellen Risiken abgedeckt. Jeder Eigenheimbesitzer welcher den Öltank dafür benutzt, z.B. um das Haus mit Wärme zu versorgen, kann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
Im Schadenfall übernimmt die Gewässerhaftpflicht sämtliche Kosten, die notwendig sind, um den Schaden zu beseitigen. Das ist u.a. die Kostenübernahme für Gutachten. Diese Gutachten sind notwendig, um das Ausmaß des Schadens zu bestimmen. Oft sind sogar Bodenproben erforderlich. Desweiteren werden die Kosten für die Erdabtragungen übernommen. Die jeweilige Übernahme der Kosten richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Höhe der Kosten wird außerdem unterschieden, ob der jeweilige Öltank oberirdisch oder unterirdisch betrieben wird. Je tiefer der Öltank liegt, desto größere Umweltschäden können entstehen. Schon allein ein einziger Liter Heizöl, der ins Grundwasser gelangt, macht bis zu eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar. |
Ihr Ansprechpartnerin zur Gewässerschadenhaftpflicht: ![]() Frau Janine Müller Tel.: 0491 / 45444-50 Fax: 0491 / 45444-49 Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
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Gewässerschaden
Laut Gesetz werden Besitzer eines Öltanks für alle Schäden haftbar gemacht, die z.B. durch ein Leck des Öltanks entstanden sind. Unabhängig davon, ob dem Besitzer ein Verschulden trifft oder nicht. Sickert Öl in den Boden und gelangt es ins Grundwasser, kann es den Öltankbesitzer finanziell ruinieren, da die Entfernung sehr teuer und kompliziert ist.
