Insurancebroker.de Kündigungsfristen

Kündigungsmöglichkeiten

Ordentliche Kündigung:
Ohne Begründung kann die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Schadenfallkündigung:

Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde.

HINWEIS: Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Jahresprämie zusteht. (gilt nicht für Rechtsschutz und Glasversicherung)

Verträge mit Laufzeit von 5 Jahren:
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind diese Verträge, sofern ab dem 01.08.2008 abgeschlossen, zum Ende des driten Jahres kündbar. Grundsätzlich gilt aber ab dem 01.01.2009 diese Möglichkeit. Also nach dem 3. Jahr mit 3 monatiger Frist zum Ablaufterminkündbar.

Kündigung nach einer Prämienerhöhung:
Ein Ausstieg ist möglich, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert. Dabei kommt es darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde:

a. Vertragsabschluß vor dem 01.01.1991:

Bei einer Beitragserhöhung von mehr als 15% gegenüber dem Vorjahr oder 30% in den letzten drei Versicherungsjahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

b. Vertragsabschluß zwischen dem 01.01.1991 und dem 24.06.1994:

Bei Beitragserhöhungen um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie gilt eine Kündigungsfrist von ebenfalls einem Monat.

c. Vertragsabschluß ab dem 29.07.1994:

Nach jeder Beitragserhöhung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Vertragslangläufer: Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich ist.


Tod des Versicherungsnehmers:

Stirbt der Versicherungsnehmer, so gilt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Der Vertrag kann auf Wunsch auch übernommen werden.


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