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Privathaftpflichtversicherung - Bereits ab 27,12 EUR inkl. Versicherungssteuer im Jahr absichern
Alle Personen sind laut Gesetz dazu verpflichtet einen Ersatz aller Sach- und Personenschäden zu leisten, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig z.B. das Leben eines anderen widerrechtlich verletzen. Mit dem gesamten Vermögen besteht eine unbegrenzte Haftung. Auszug aus dem BGB § 823: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. DAHER IST DIE PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG EIN MUSS !
1. Versicherungschutz für deliktunfähige Kinder:
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (ausgenommen Haus/Wohnung sofern mitversichert) sind in der normalen Privathaftpflicht ausgeschlossen. Hier helfen auch nur Sondertarife, bzw. der Einschluss dieses Punktes (falls gewünscht). |
Ihr Ansprechpartnerin zur Privathaftpflicht:: ![]() Frau Janine Müller Tel.: 0491 / 45444-50 Fax: 0491 / 45444-49 Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
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Privathaftpflicht
Alle Personen sind laut Gesetz dazu verpflichtet einen Ersatz aller Sach- und Personenschäden zu leisten, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig z.B. das Leben eines anderen widerrechtlich verletzen. Mit dem gesamten Vermögen besteht eine unbegrenzte Haftung. 
