Krankenversicherung
Gewerbeversicherung
Photovoltaik
Kontaktdaten
AKD Internet GmbH
- Versicherungsmakler -
Günther-Tietjen-Ring 4
D-26789 Leer
Tel.: 0491-4544450
Fax: 0491-4544449
eMail: info@insurancebroker.de
Trikeversicherung - Fragen und Antworten
![]() Was ist ein Trike? Ein Trike ist ein dreirädriges offenes und motorisiertes Straßenfahrzeug, mit einem Vorderrad und zwei Hinterrädern. Für das Fahren wird ein Führerschein der Klasse 3 benötigt. Die Mischung aus Auto und Motorrad macht es möglich, dass bis zu 3 Personen mitfahren können. Was versteht man unter einer Trikehaftpflichtversicherung? Eine Trikehaftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene (Pflicht-) versicherung. Wer sein zulassungspflichtiges Trike in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchte, benötigt eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Im Fall eines Unfalls, zahlt die Trikehaftpflichtversicherung bei Personen- oder Sachschäden die Kosten der Gegenseite. Welche Bereiche sind in einer Trike-Teilkaskoversicherung versichert? In einer Trike-Teilkaskoversicherung sind Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs versichert, u.a. durch Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Zusammenstoß mit Haarwild, Brand oder Glasbruch. Was enthält eine Trike-Vollkaskoversicherung? Eine Trike-Vollkaskoversicherung deckt alle Bereiche der Teilkaskoversicherung ab. Desweiteren werden Unfälle und mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert. Was ist zu beachten, wenn man ein Trike neu zulassen möchte? Für eine Neuzulassung wird eine EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt. Diese erhält man auf Anfrage bei seiner Versicherungsgesellschaft und ist für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt anzugeben. Was ist bei einem Versicherungswechsel zum Jahresende zu beachten? Die Kündigung muss bis zum 01.12. (bis spätestens 30.11.) beim noch vorhandenen Versicherer eingegangen sein. Sollte der Versicherer während des Jahres die Beiträge erhöht haben, so hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit auch nach 4 Wochen, nachdem er über die Erhöhung informiert wurde, den noch bestehenden Vertrag zu kündigen. |
Ihre Ansprechpartnerin zur Trikeversicherung: ![]() Frau Michaela Löning Tel.: 0491 / 45444-50 Fax: 0491 / 45444-49 Email: |
Sie haben noch Fragen zur Versicherung?
Rufen Sie uns kostenfrei an unter Tel. 0800 8844 299 oder senden Sie uns eine Email an kontakt@insurancebroker.de
Bei uns sind Sie gut aufgehoben, weil:
- wir beraten seit 1999 unabhängig und verbraucherorientiert!
- wir Sonderkonditionen für unsere Kunden aushandeln!
- wir unsere Kunden telefonisch, per Chat und gerne auch persönlich beraten!
- für unsere Kunden kostenfrei arbeiten!
- unsere Kunden mit uns rechnen können, auch in schwierigen Situationen!


