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Unfallversicherung - zahlreiche Versicherer im Vergleich
Laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird ein Unfall wie folgt definiert: “Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Eine private Unfallversicherung deckt, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, gesundheitliche Schäden ab, die durch einen Unfall im privaten Bereich entstanden sind. Tritt ein Versicherungsfall ein, zahlt eine private Unfallversicherung dem Versicherungsnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen eine Geldleistung und / oder eine Rente. Außerdem ist ein Schutz rund um die Uhr und weltweit gewährleistet, außer es wurden andere Inhalte im Vertrag oder in der Police aufgenommen. Eine private Unfallversicherung kann je nach Bedarf und persönlichem Wunsch des einzelnen Versicherungsnehmers gestaltet werden. So gibt es z.B. eine Einzel-Unfallversicherung, Familien-Unfallversicherung, Sport-Unfallversicherung, Kinder-Unfallversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung. Allerdings können auch zahlreiche Zusatzoptionen abgeschlossen werden, u.a. eine verbesserte Gliedertaxe. Diese dient dem Beurteilen des Invaliditätsgrades, z.B. bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils. Kurkostenbeihilfe, Bergungskosten, kosmetische Operationen oder Leistungen bei Knochenbrüchen können ebenfalls als Zusatzoptionen abgeschlossen werden. |
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Unfallversicherung
Laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird ein Unfall wie folgt definiert: “Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ 