Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der AKD Internet GmbH (im Folgenden "Ver­sicherungs­makler" genannt)

 

Präambel

(1) Der Ver­sicherungs­makler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Ver­sicherungs­makler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

(2) Der Ver­sicherungs­makler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Ver­sicherungs­maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

 
§1. Geltungsbereich

(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Ver­sicherungs­makler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Ver­sicherungs­maklervertrag.

(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Ver­sicherungs­makler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Ver­sicherungs­maklerverträgen zu Grunde gelegt werden.

(3) Die Tätigkeit des Ver­sicherungs­maklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Deutschland beschränkt.

 

§2. Die Pflichten des Ver­sicherungs­maklers

(1) Der Ver­sicherungs­makler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Ver­sicherungs­makler allenfalls übergebenen Versicherungsscheinen basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.

(2) Der Ver­sicherungs­makler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men mit Niederlassung in Deutschland beschränkt ist und daher ausländische Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unternehmen, die bereits eine Zulassung vom BaFin haben und in Deutschland vermittelt werden dürfen.

(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Ver­sicherungs­makler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbst­behalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

(4) Abweichend von Punkt 1-3 hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, auf den Webseiten der AKD Internet GmbH eigenständig Versicherungsbeiträge zu berechnen und sich eigenständig für eines der Angebote zu entscheiden. Eine Beratung hat in diesem Fall nicht stattgefunden.

§3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Ver­sicherungs­makler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Ver­sicherungs­makler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Ver­sicherungs­makler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Ver­sicherungs­maklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Ver­sicherungs­makler oder das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Ver­sicherungs­makler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.

(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Ver­sicherungs­makler erstellter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.

(5) Der Versicherungskunde verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Ver­sicherungs­maklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Ver­sicherungs­makler zur Berichtigung mitzuteilen.

(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.

(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Dies gilt sowohl für Anträge die gemeinschaftlich zwischen Ver­sicherungs­makler und Versicherungskunde erstellt wurden, aber gerade auch für Anträge, welche der Versicherungskunde eigenständig im Vergleichsrechner des Ver­sicherungs­maklers erstellt und abgeschickt hat.

§4.  Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Ver­sicherungs­makler zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Ver­sicherungs­makler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.

§5. Urheberrechte

Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Ver­sicherungs­makler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Ver­sicherungs­maklers.

 

§6. Haftung

Der Ver­sicherungs­makler ist um Vollständigkeit, der Richtigkeit und der Aktualisierung seiner Webseiten, insbesondere der Tarifrechner, die von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden, sehr bemüht, aber nicht verpflichtet. Er kann keine Gewähr dafür übernehmen, das sämtliche am Markt tätigen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und deren Tarife zu jeder Tages und Nachtzeit aktuell sind.Die angebotenen Tarife in den Vergleichsrechnern aber auch in den Tarifrechnern einzelner Versicherer dienen immer als Orientierungshilfe, aufgrund individueller Gegebenheiten oder auch Konstallationen kann es zu Abweichungen kommen, sowie Rundungsdifferenzen. Auch kann es vorkommen, das bestimmte Gesellschaften am Markt bessere oder günstigere Tarife anbieten.Eine Garantie, Gewähr oder Haftung für die Annahme eines Vertrages kann nicht übernommen werden. Dies gilt sowohl für die vom Versicherungskunden eigenständig beantragten Versicherungsanträge, als auch die aus individuellen Angeboten. Zudem kann keine Haftung aus verspäteten Versicherungsbeginn (z.B. über das Wochenende, Feiertage usw.) übernommen werden. Anträge werden vom Ver­sicherungs­makler immer zeitnahe weitergeleitet.Durch das Absenden von Online-Anträgen (Beantragen/Abschließen Buttons) erklärt der Versicherungskunde sich damit einverstanden, das mit dem Absenden des Formulars ein Einzelmaklervertrag / Einzelbetreuungsvertrag zwischen dem Versicherungskunden (Antragsteller) und dem Ver­sicherungs­makler zustande kommt.  Diesen kann hier eingesehen werden: Einzelmaklervertrag

Eine Haftung für Vertrage, die nicht über die AKD Internet GmbH vermittelt wurden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.Die Haftung des Ver­sicherungs­maklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungs­summe der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Ver­sicherungs­maklers beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Ver­sicherungs­makler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

 
§7. Verschwiegenheit,

(1) Der Ver­sicherungs­makler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Ver­sicherungs­makler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.

Dem Ver­sicherungs­makler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.

 
§8. Rücktrittsrechte des Versicherungskunden

(1) Der Versicherungskunde kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

(2) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 
§9. Rechtsnachfolge
Der Versicherungskunde stimmt einer etwaigen Vertragsübernahme durch ein anderes Unternehmen im Zuge einer Rechtsnachfolge (z.B. bei Geschäftsauflösung oder -verkauf) zu. Dies beinhaltet u.a. auch die personenbezogenen Daten und die Dokumente. Der Vertrag wird dann vom Rechtsnachfolger fortgeführt, sofern der Versicherungskunde diesem nicht innerhalb eines Monats wiederspricht.
 

§ 10.  Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(2) Die Verträge zwischen dem Ver­sicherungs­makler und dem Versicherungskunden unterliegen deutschen Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Leer (Ostfriesland)