
Gesetzlicher Schutz und passende Absicherung für Dreiräder
Wer ein Trike fährt, benötigt – wie bei anderen zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen – mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Trike anderen Personen, Fahrzeugen oder Sachen zufügen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein Trike nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Ergänzend zur Haftpflicht kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkasko deckt unter anderem Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Zusammenstoß mit Tieren ab. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Trike, auch wenn der Unfall selbst verursacht wurde oder wenn es zu mutwilliger Beschädigung durch Dritte kommt.
Ein Trike ist versicherungstechnisch kein Motorrad im klassischen Sinn, sondern wird häufig als dreirädriges Kraftfahrzeug eingestuft. Dadurch können sich Unterschiede bei Typklassen, Beiträgen und Tarifmerkmalen ergeben. Auch Motorleistung, Umbauten oder Sonderausstattungen wirken sich auf die Prämie aus.
Gerade bei individuell aufgebauten oder leistungsstarken Trikes ist es wichtig, den Versicherungswert korrekt anzugeben. Zubehör, Speziallackierungen oder technische Veränderungen sollten im Versicherungsschutz berücksichtigt sein.
Die Versicherungsprämie hängt unter anderem ab von:
- Schadenfreiheitsklasse
- Regionalklasse
- Motorleistung
- jährlicher Fahrleistung
- Abstellort
- Alter und Fahrpraxis des Fahrers
Wie bei anderen Kraftfahrzeugen können schadenfreie Jahre zu deutlichen Beitragsreduzierungen führen. Wer sein Trike nur saisonal nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen zusätzlich Beiträge sparen.
Da Trikes seltener sind als Motorräder oder Pkw, unterscheiden sich die Annahmerichtlinien und Tarife der Versicherer teilweise deutlich. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann helfen, Leistungsumfang und Beitrag transparent gegenüberzustellen.
Wichtig ist nicht nur der Preis, sondern auch:
- Höhe der Deckungssumme
-Mitversicherung von Zubehör
-Regelungen bei grober Fahrlässigkeit
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung
Eine passende Trikeversicherung sorgt dafür, dass sowohl gesetzliche Anforderungen erfüllt als auch individuelle Risiken abgesichert sind.
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