Betriebs-Inhaltsversicherung

Betriebs-Inhaltsversicherung

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.

"Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden – durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit – etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden – zeitweise eingestellt werden, sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn und die laufenden Betriebskosten wie Löhne und Gehälter.

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen – zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.


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